Fundation

Die Fundation des mehrere Untergeschosse aufweisenden Baukörpers in die in dieser Tiefe anstehenden, bei entsprechendem Vorgehen gut bis sehr gut tragfähigen sowie kaum setzungsempfindlichen Rückstausedimente erfolgt flach über eine 1.40 m hohe Bodenplatte.

Da die Fundation in die wasserführenden und somit grundbruchgefährdeten Bereiche der Rückstausedimente erfolgt, sind vor dem Aushub des 3. Untergeschosses in einem Raster von 3.00 auf 3.00 m Entlastungsbohrungen, welche mit Sand verfüllt werden, zu tätigen. Dadurch können hydrostatische Grundbrüche in der Baugrubensohle, welche eine Flachfundation verhindern bzw. erheblich erschweren würden, vermieden werden.